Häufig gestellte Fragen
Kann ich mich telefonisch als wohnungssuchend eintragen lassen?
Benötige ich vorher einen Termin, wenn ich zu den Öffnungszeiten in die Geschäftsstelle kommen möchte?
Kann ich auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten in die Geschäftsstelle kommen?
Ich habe einen Wohnberechtigungsschein. Erhalte ich dadurch schneller eine Wohnung?
Aktuell können wir Ihnen keine Wohnung mit der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ anbieten. Wir gehen aber davon aus, dass im Herbst 2027 an der Huchtstraße 28 insgesamt 13 öffentlich geförderte Wohnungen bezogen werden können.
Wie lange ist die Wohnungsbewerbung gültig? Muss ich mich regelmäßig melden?
Die Wohnungsbewerbung ist zunächst für sechs Monate gültig. Haben Sie von uns in dieser Zeit keine Rückmeldung erhalten und suchen Sie weiter eine neue Wohnung, können Sie uns telefonisch oder per E-Mail mitteilen, dass der Antrag weiterhin Gültigkeit haben soll.
Wenn wir der Auffassung sind, Ihnen eine interessante Wohnung anbieten zu können, melden wir uns direkt bei Ihnen.
Sollten Sie in der Zwischenzeit anderweitig eine Wohnung gefunden haben, freuen wir uns, wenn Sie uns ebenfalls informieren, damit wir Ihre Daten wieder löschen können.
Muss ich bei Ihnen Mitglied sein, wenn ich mich als Wohnungsinteressent eintrage?
Nein, eine Mitgliedschaft ist nur dann erforderlich, wenn es sicher ist, dass Sie eine Wohnung anmieten werden. In diesem Fall müssen Sie vier Anteile á 300 EUR zeichnen und eine einmalige Aufnahmegebühr von 25 EUR entrichten. Darüber hinaus sind bis zu zwei Monatsmieten als Kaution einzuzahlen.