Aktuelles

Wir laden Sie recht herzlich ein zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 

Mittwoch, 24.06.2026, Beginn 18.00 Uhr (Einlass ab 17.30 Uhr),

im Haus der Kirche, Ev. Kirchenkreis, Markgrafenstraße 7, 33602 Bielefeld für das Geschäftsjahr 2025.

Auch in diesem Jahr möchten wir Sie im Anschluss zu einem kleinen Imbiss einladen. Dafür bitten wir um Ihre Anmeldung (Anruf oder E-Mail) bis zum 17.06.2026.

Der Versammlungsort ist mit Bus- und Stadtbahn gut erreichbar. Parkmöglichkeiten befinden sich u. a. in der Tiefgarage am Kesselbrink.

Tagesordnung:

1.0 Begrüßung, Feststellung der frist- u. formgerechten Einladung
1.1 Gedenken an unsere seit der letzten Mitgliederversammlung verstorbenen Mitglieder
1.2 Benennung von 4 Stimmzählern
2.0 Bericht des Vorstandes und Vorlage des Geschäftsberichtes über das Geschäftsjahr 2025
2.1 Bericht des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse über das Geschäftsjahr 2025
2.2 Aussprache zu TOP 2.0 und 2.1
3.0 Beschlussfassung über
a) Jahresabschluss per 31.12.2025 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung)
b) Gewinnverwendung / Verlustdeckung
4.0 Bekanntgabe des Prüfungsberichtes des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e. V. zum Geschäftsjahr 2024
4.1 Aussprache zu TOP 4.0
5.0 Entlastung
a) des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025
b) des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025
6.0 Wahlen zum Aufsichtsrat
7.0 Informationen zur Fensterpflege durch einen Fachbetrieb Abgrenzung der Zuständigkeiten: Welche Maßnahmen sollten Mieter:innen selbst durchführen, welche      Maßnahmen liegen in der Verantwortung der Genossenschaft?
8.0 Verschiedenes

Bielefelder Wohnungsverein eG
gez. Issinger

– Aufsichtsratsvorsitzende –

In diesem Jahr finden auch Wahlen zum Aufsichtsrat statt. Die Amtszeiten von Frau Dittmann-Koch und Frau Issinger sowie von Herrn Dr. Fechner und Herrn Dr. Kramer enden turnusmäßig mit der Mitgliederversammlung. Alle vier Aufsichtsratsmitglieder sind bereit, erneut zu kandidieren.

Nach § 23 der Satzung ist jedes Mitglied vorschlagsberechtigt und kann sich aufstellen lassen. Der Wahlvorschlag muss spätestens eine Woche vorher der Genossenschaft zugehen. Dabei ist zu beachten, dass weder der Tag der Versammlung noch der Tag, an dem der Wahlvorschlag dem Vorstand zugeht, mitgerechnet werden dürfen. Nachträgliche Anträge auf Beschlussfassung müssen so rechtzeitig vorliegen, dass sie spätestens eine Woche vor der Versammlung bekannt gemacht werden können (§ 32 Abs. 3-5der Satzung).

Der Jahresabschluss sowie der Geschäftsbericht des Vorstandes und der Bericht des Aufsichtsrates liegen zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle aus. Alternativ können wir Ihnen die Unterlagen auch per E-Mail zukommen lassen.